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Verfasst von: Melanie am 28.04.2006 13:23
 


THEMA:  Schulprojekt: Glückspiel
Im Moment nehmen wir in Betriebswirtschaftslehre das Kapitel Steuern durch. Dabei sind wir auf die Versteuerung von Glücksspielen gestoßen. Nun habe ich ein paar Fragen, die ich Ihnen im Namen unseres Projektes stellen soll: Wir sind auf das Problem mit Pyramiden- oder Kettenspielen gestoßen (StGB §168a): im Text lautet es "...mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß das System bloß zu gemeinnützigen Zwecken veranstaltet wird oder bloß EINSÄTZE GERINGEN WERTES VERLANGT werden." Nun zu meinen Fragen: 1.) Wenn man nun Gewinne mit dem Pyramidenspiel macht (welches bloß Einsätze geringen Wertes verlangt und somit erlaubt ist), muss man diese Gewinne dann auch versteuern? 2.) Wenn ja mit welcher Steuer und wieviel? 3.) Wie hoch darf überhaupt ein "Einsatz geringen Wertes" sein, damit er noch als solcher gewertet wird? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und hoffe auf ihre baldige Antwort
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