Gelten Einkünfte als freier Dienstnehmer für den Antrag auf studentische Selbstversicherung als selbstständige oder unselbstständige Einkünfte?
Steuerrechtlich geht es um selbstständige Einkünfte soviel ist klar, jedoch sollten Einkünfte als freier Dienstnehmer versicherungsrechtlich doch als unselbstständige gelten, da der freie Dienstnehmer ja wie der gewöhnliche Dienstnehmer unter das ASVG fällt, oder?
Eine Antwort wäre wichtig, da es hier um unterschiedlich hohe Zuverdienstgrenzen geht.
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