Verfasst von:
Brecherle am
26.03.2003 13:46
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THEMA: Kleinunternehmer und Mitarbeiter |
Hallo,
ich wollt mal was wissen, ich hab ein kleines Unternehmen und hin und wieder Programmiert ein Programmierer was für mich dem ich eine kleinigkeit dafür bezahl vielleicht im Jahr so 300 oder 500 € im Jahr nun wollt ich wissen wie das ist da er noch Schüler ist muß der dafür ein Gewerbe anmelden damit ich das bei mir als Ausgabe offiziell verbuchen kann ? Denn er hat ja keine Lohnsteuerkarte oder ist irgendwie fest bei mir angestellt. Oder kann ich das bei einem Kleinbetrag einfach nur so mit angeben als Ausgabe geht das ?
Gruss
Ingo |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
26.03.2003 13:46
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THEMA: Re: Kleinunternehmer und Mitarbeiter |
Es gibt 3 Möglichkeiten:
entweder handelt es sich um ein Dienstverhältnis,aber wenn die Mitarbeit nur ab u.zu vorkommt,würde ich das nicht annehmen,
oder um ein freies Dienstverhältnis,das könnte sein , wenn der Student in Ihrem Betrieb sitzt und mit Ihrem PC arbeitet,da aber die Beträge sehr niedrig sind ,gehe ich einfach davon aus,daß es ein Werkvertrag ist.Sie können die Ausgabe absetzen.Eine Lohnsteuerkarte braucht der Student nicht und wenn er im Jahr nicht mehr als €7 000,--
verdient braucht er auch keine Steuer zahlen. |
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