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Verfasst von: Helmut am 25.04.2006 06:59
 


THEMA:  Wiedereinsetzung
Hallo, ist eine Wiedereinsetzung nach BAO zeitlich unbegrenzt möglich (zB nach 15 Jahren erkenne ich, dass ich eine Frist vergessen habe und mache sie geltend) oder gibt es ähnlich wie bei der Wiederaufnahme eine Begrenzung (Verjährungsgrenze)? Danke
Verfasst von: pp am 25.04.2006 06:59
 


THEMA:  Re: Wiedereinsetzung
§ 309 BAO: Nach Ablauf von fünf Jahren, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig. nachzulesen auf http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ § 303 - § 310 BAO enthalten alle wichtigen details zur wiederaufnahme des verfahrens (§ 303 BAO) und wiedereinsetzung in den vorigen stand (§ 308 BAO).
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