Verfasst von:
Herr_Wolke am
26.04.2006 12:07
|
|
THEMA: USt bei Grundstücksleistung in EU |
Wir als österreichisches Unternehmen lassen in Schweden Messestände einrichten. Es handelt sich also um eine Grundstücksleistung in einem EU-Land. (keine Bauleistung)
Wir beziehen diese Leistung von einem tschechischen Unternehmen, das die Rechnung als "nicht steuerbar in Tschechien" ausstellt.
1.) Stimmt es, dass der Ort der Besteuerung Schweden ist? Geht die Steuerschuld auf uns über, sodass wir schwedische USt schulden? = 25% Steuersatz? Müssen wir uns einer Veranlagung in Schweden unterziehen?
2.) Wir verrechnen unserer niederländischen Tochter 50% der Kosten weiter. Genügt eine Nettorechnung mit dem Hinweis "in Ö nicht steuerbarer Umsatz"?
DANKE für die Hilfe!
|
|
|
Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
26.04.2006 12:07
|
|
THEMA: Re: USt bei Grundstücksleistung in EU |
Grenzüberschreitende Sachverhalte sind grundsätzlich nicht einfach und bedürfen - wie jede steuerliche Beratung - einer ordentlichen Abklärung.
Richtig ist aber, dass grundsätzlich (Punkt 1) Steuerpflicht in Schweden besteht und die Steuerpflicht auf sie als Unternehmer übergeht. Eine Veranlagung ist nicht unbedingt erforderlich, da einige Staaten davon absehen, wenn sie auch zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wären.
zu 2.: Da sie keinen Sitz in Schweden haben, geht auch für die Weiterverrechnung an die niederländische Tochter-Gesellschaft die Steuerschuld auf diese über. Der Hinweis auf der Rechnung lautet korrekt: "Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger"
|
|
|
|