Verfasst von:
tom schwarzott am
24.04.2006 05:30
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THEMA: ust im nachhinein |
hallo forum!
eine frage: was ist zu tun wenn man die ust grenze überschreitet, aber bis dahin keine ust verrechnet hat?
danke für ihre antwort
lg
tom schwarz |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
24.04.2006 05:30
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THEMA: Re: ust im nachhinein |
Verrechnen Sie Ihren Geschäftskunden die Ust nach. Im Unternehmensbereich haben diese Kunden die Möglichkeit die Ust zurück zu holen. Von Privatkunden werden Sie die Steuer wahrscheinlich nicht zusätzlich bekommen. In diesem Fall, müssen Sie die Ust vom erhaltenen Betrag abführen.
www.steuerberater-rapp.at |
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