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Verfasst von: Alois am 20.04.2006 14:36
 


THEMA:  Liebhaberei
Ich habe sein 1987 neben meinen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (als Gutachter). Die Gesamteikünfte aus selbständiger Tätigkeit von 1987 - 2004 betragen EUR 23.256,--. In 2005 beträgt mein Verlust ca. EUR 2.000,--. In 2006 wird es ev. ähnlich aussehen, wenn die Aufträge so gering sind und die Fixkosten wie AfA,... natürlich bleiben. Sind die jetzigen Verluste ein Problem bei der Veranlagung oder hat man hier zusätzlichen Erklärungsbedarf ? Wie verhält sich das FA in solchen Fällen wenn es ev. in Zukunft so weiterläuft. (Liebhaberei ?) Ich hatte auch bisher noch nie eine Prüfung. Besten Dank für eure Antworten Alois
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.04.2006 14:36
 


THEMA:  Re: Liebhaberei
Ein bis 2 Jahre kleine Verluste wird das Finanzamt sicher tolerieren, aber wenn es so weiter geht, dann müssen Sie erklären, warum Sie die Tätigkeit nicht einstellen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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