Verfasst von:
manuel am
30.06.2006 13:34
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THEMA: geringfügig angestellt - honorarnoten bei anderen tätigkeiten erlaubt? |
hallo!
ich bin 2006 genau 10 monate geringfügig angestellt und verdiene 240,-/monat plus allequot urlaubs und weihnachtsgeld.
aufgrund meines studiums mit beihilfen darf ich insgesamt 5814,- eur pro jahr verdienen. ich bin kranken-mitversichert.
darf ich honorarnoten bis zur geringfügigkeitsgrenze oder bis zur zuverdienstgrenze (natürlich abzüglich den geringfügigen einkünften) schreiben?
vielen dank!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
30.06.2006 13:34
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