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Verfasst von: manuel am 30.06.2006 13:34
 


THEMA:  geringfügig angestellt - honorarnoten bei anderen tätigkeiten erlaubt?
hallo! ich bin 2006 genau 10 monate geringfügig angestellt und verdiene 240,-/monat plus allequot urlaubs und weihnachtsgeld. aufgrund meines studiums mit beihilfen darf ich insgesamt 5814,- eur pro jahr verdienen. ich bin kranken-mitversichert. darf ich honorarnoten bis zur geringfügigkeitsgrenze oder bis zur zuverdienstgrenze (natürlich abzüglich den geringfügigen einkünften) schreiben? vielen dank!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 30.06.2006 13:34
 


THEMA:  Re: geringfügig angestellt - honorarnoten bei anderen tätigkeiten erlaubt?
Sie dürfen noch Honorarnoten in Höhe von €2.934,--[ 5814,--abzügl.2.880,--=12X240,--)legen. Oder habe ich Ihre Frage falsch verstanden?
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