Verfasst von:
Markus am
14.04.2006 10:50
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THEMA: Firma/zusätzliche Sozialversicherung |
Hallo!
Ich arbeite in einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis und bin nebenbei freiberuflicher Übersetzer.
Dazu habe ich 2 Fragen:
1) Kann mich ich mich einfach als Firma (z.b. "Übersetzungsbüro XY") ausgeben und auch Rechnungen mit dieser Anschrift erhalten und ausstellen, ohne dass ich tatsächlich eine Firma im rechtlichen Sinn gründe (z.b. AG oder GmbH)?
2) Ich darf jährlich ca. 4000 Euro aus selbständigen Einkünften dazuverdienen, ohne zusätzliche Sozialversicherung bezahlen zu müssen. Wie sieht das aus, wenn ich beispielsweise von einem Kunden einen Auftrag über 5.000 Euro bekomme und diesen gewinnbringend an eine Drittperson weitergebe? Ich verrechne dem Kunden 5.000 Euro, die Drittperson verrechnet mir 4.800 Euro. Betragen meine sozialversicherungsplichtigen Einkünfte in diesem Fall 5.000 oder 200 Euro?
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
14.04.2006 10:50
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THEMA: Re: Firma/zusätzliche Sozialversicherung |
1)
Ist keine Firma (ist nicht im Firmenbuch) sondern eine einfache Geschäftsbezeichnung wie Gasthaus zum wilden Adler.
Ab 2007 sollte man sich sogar in das Firmenbuch eintragen lassen können.
2)
Die Einkünfte resultieren aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Also diesfalls 200,--
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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