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Verfasst von:
Hubert
am
13.04.2006 10:13
THEMA: Rechnungsergänzung
Kann man eine Ergänzung zu einer ausgestellten Rechnung auch in Form eines "normalen" Briefes machen in dem man den fehlenden Bestandteil einfach hineinschreibt und auf die fehlerhafte Rechnung hinweist? Oder ist das rechtlich zu wenig? lg Hubert
Mag. Veronika Weiß
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