Sehr geehrtes Forum!
Müssen die freiwillig geleisteten Krankenversicherungsbeiträge bei einer Person, die nur einkünfte aus V+V hat, als Sonderausgaben geviertelt werden oder fallen sie nicht in den Topf.
Danke für Ihre Antwort!
Andrea
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
13.04.2006 14:52