Verfasst von:
Niko am
12.04.2006 07:22
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THEMA: Autoverkauf |
Ich habe im Vorjahr 2005 als Kleinunternehmer mein Privatauto, das ich bei Eröffnung des Gewerbes "mitgebracht" hatte, auch geschäftlich genützt. Somit konnte ich auch Teile der Kfz Versicherung, blaue Kennzeichen usw. geschäftlich absetzen. Nun habe ich das Auto verkauft. Ist das nun betriebliche Einnahme, das erhaltene Geld oder Privateinkunft??
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
12.04.2006 07:22
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THEMA: Re: Autoverkauf |
Soweit Sie das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt haben, ist es auch notwendiges Betriebsvermögen.
Folglich entsteht nun auch beim Verkauf ein betrieblicher Erlös.
Demgegenüber müssten Sie den Wert ansetzen, welches das Auto im Vorjahr bei der Einlage in den Betrieb hatte.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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