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Verfasst von: alexia am 11.04.2006 06:58
 


THEMA:  steuerausgleich - zahnarztrechnung
ich habe gehört dass man arztrechnungen im steuerausgleich auch anführen kann. meine frage: gelten da auch die zahnarztrechnungen über blomben? ich hatte im jahr 2002 ca. 750 euro für neue blomben ausgegeben, aber nicht im steuerausgleich angeführt. kann ich für dieses jahr eine wiederaufnahme des steuerausgleichs machen oder rentiert sich das nicht??
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 11.04.2006 06:58
 


THEMA:  Re: steuerausgleich - zahnarztrechnung
Da gibt es noch einen sogenannten Selbstbehalt. Nur soweit der Selbstbehalt ueberschritten wird, koennen sich die Rechnungen auswirken :-( Z.B. Jahreseinkommen 12.000,--. Der Selbstbehalt waere bei einem Alleinstehenden ohne Kinder 8%, also 960,--. AM OeSV
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