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Verfasst von: Michael am 10.04.2006 13:31
 


THEMA:  Notariatskosten
Guten Tag! Ich hätte eine Frage bzgl. der Arbeitnehmerveranlagung. Im betroffenen Fall gab es einen Todesfall des Ehegatten, der seiner Gattin aber keine liquiden Mittel vermachte (nur das Haus und die zum Haus zugehörigen Gegenstände). Sind die Notariatskosten, die im Zuge des verpflichtenden Verlassenschaftsverfahrens für sie angefallen sind hier als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt absetzbar? Danke im Voraus, mfG Michael
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.04.2006 13:31
 


THEMA:  Re: Notariatskosten
Nein, aber sie vermindern die Erbschaftssteuer.
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