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Verfasst von: Franz F. am 10.04.2006 09:24
 


THEMA:  Berufung Bescheid
Folgende Situation hat sich bei mir ergeben: Habe ein Einzelunternehmen und bin an einer OEG beteiligt (die von einem Steuerberater betreut wird). Für mein Einzeluntnernehmen habe ich die Steuererklärung 2004 vor mehreren Monaten abgegeben, die Ergebniszuweisung aus der OEG habe ich noch nicht angeführt, weil der Jahresergebnis noch nicht feststand. Die Steuererklärung der OEG wurde vom Steuerberater nun endlich erstell und beim Finanzamt eingereicht. Darauf hin habe ich einen geänderten Einkommensteuerbescheid 2004 erhalten. Nun wurde mir vom Steuerberater der OEG mitgeteilt, dass eine Rechnung, die ich im Jahr 2004 an die OEG gelegt habe, in der OEG storniert und als Gewinnaconto verbucht wurde. In meiner Buchhaltung ist jedoch diese Rechnung als Einnahme berücksichtigt und die Umsatzsteuer habe ich an das Finanzamt bezahlt. Wie soll ich jetzt vorgehen? Kann ich gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid Berufung erheben? Was mache ich mit der Umsatzsteuer, dieser Bescheid ist bereits lange rechtskräftig? Der Steuerberater der OEG mein, ich soll das im Jahr 2005 korrigieren. Ist das in Ordnung?
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