Verfasst von:
Thomas am
10.04.2006 11:07
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THEMA: Rechtsformwahl |
Ich habe derzeit ein Einzelunternehmen und möchte, um den stetig steigenden Gewinn auf meine (mitarbeitende) Familie aufzuteilen, eine GmbH & Co KG gründen.
Dazu folgende Fragen:
1) Darf der Kommanditist auch an der GmbH beteiligt sein?
2) Kann der Kommanditist auch als Dienstnehmer (nicht Geschäftsführer) bei der GmbH angestellt werden?
3) Kann der Kommanditist bei der KG als Dienstnehmer angestellt werden oder ist das immer als Gewinnvorweg zu werten, fallen Lohnabgaben an?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.04.2006 11:07
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THEMA: Re: Rechtsformwahl |
1.) JA
2.) Ja
3.) Nein, es fällt Einkommensteuer an.
Da der Steuersatz bei GesmbHs nur 25 % beträgt, wandeln viele Unternehmer die GesmbH und Co Kg in GesmbHs um.
Ich empfehle Ihnen,sich von Ihrem Steuerberater informieren zu lassen.
www.steuerberatung-weiss.at
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