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Verfasst von: Anita Oberndorfer am 09.04.2006 16:37
 


THEMA:  Teilzeit + geringfüg. Beschäftigung
Hallo, und zwar ich habe folgende Fragen zu meiner Situation, ich arbeite seit Beginn dieses Jahres vollbeschäftigt (netto 1050/monat) und werde ab Juni eine anderer Vollbeschäftigung (800€ netto/monat) nachgehen und möchte nebenbei, da sich die Vollbeschäftigung aufs Wochenende beschränkt eine geringfügige Beschäftigung für unter der Woche (200-300€) annhemen, damit ich wieder auf mein Einkommen von ca.1050€ im Monat komme. Was muss ich nun beachten wenn die gerinigfügige Beschäftigung auf freien Dienstvertrag basiert? Und was muss ich bei beachten wenn es ein normales geringfügiges Dienstverhätnis ist? Ich habe die Möglichkeit mich bei meinem Ehepartner mitzuversichern, muss ich dann keine Sozialversicherung für die geringfügige Beschäftigung zahlen? Ist man da auch Pensionsversichert? Wie berechne ich die anfällige Lohnsteuer? Muss ich das Krankengeld (2 Wochen)auch versteuern, wenn ich es direkt von der GKK bezogen habe, weil ich abgemeldet wurde und für die Zeit in der Schutzfrist war und ich danach wieder eine Beschäftigung aufgenohmen habe? Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen könntet. Lg, Anita
Verfasst von: jeannie am 09.04.2006 16:37
 


THEMA:  Re: Teilzeit + geringfüg. Beschäftigung
Hallo Anita, man kann beim Ehepartner nur mitversichert sein, wenn man selbst keine Vollbeschäftigung hat. Egal, ob die geringfügige Beschäftigung unselbstständig oder ein freier DV ist, die GKK schickt Ihnen Ende des Folgejahres die Vorschreibung für die gesamte SV für den Nebenverdienst. Sie zahlen insgesamt, als hätten Sie nur einen Dienstgeber mit dem Gesamtlohn. Pensionsversicherung ist hier inkludiert. Das FA unterscheidet beim Nebenverdienst zwischen unselbstständig (voll steuerpflichtig) und freiem DV (=selbstständig, steuerfrei falls unter 730,-/Jahr). Das FA bekommt von der GKK auch die Meldung über das Krankengeld. Sie zahlen die Steuer für alle Einkünfte zusammen, als hätten Sie alles von einem Dienstgeber bekommen. lg jeannie
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