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Verfasst von: Tom am 10.04.2006 09:31
 


THEMA:  §109a Mitteilung
Schaue mir gerade die § 109a Mitteilungen eines Steuerberaters durch und musste feststellen, dass diverse Provisionszahlungen für Versicherungsvermittlung nicht gemeldet wurden (mein Klient ist Versicherungsmakler). ME muss ich nur dann keine Meldung machen, wenn es sich um Privatpersonen handelt, da dann die Tatbetände gem Rz 8305 EStR nicht erfüllt sind (selbständige Versicherungsvertreter udgl). Kann mir jemand sagen, ob dies richtig ist bzw weiss jemand ob es Konsequenzen hat, wenn die Meldungen falsch bzw nicht vollständig sind? MFG Tom
Verfasst von: Sonja am 10.04.2006 09:31
 


THEMA:  Re: §109a Mitteilung
Eine Mitteilung kann für Bagatellfälle entfallen: Die Voraussetzungen für das Unterbleiben der Mitteilungsverpflichtung müssen gemeinsam vorliegen, d.h. es darf a) weder das insgesamt geleistete (Netto)Entgelt ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze € 900,00 im Kalenderjahr übersteigen noch b) das (Netto)Entgelt ohne USt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze für jede einzelen Leistung mehr al € 450,00 im Kalenderjahr betragen.
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