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Verfasst von: konfuzi1980 am 10.04.2006 13:55
 


THEMA:  Einnahmen aus Klage gegen Arbeitgeber steuerpfl.?
Hallo, Vorab: Der Arbeitnehmer ist beim Arbeitgeber in der Zeit vom 05.02.05 bis 15.04.05 beschäftigt. Nachdem der AN den AG verlässt, stellt der AG dem AN eine Lohnsteuerbescheinigung vom 01.03.05 bis 15.04.05 aus. Der AN klagt gegen seinen AG auf Zahlung von noch ausstehendem Lohnanspruch. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes gibt dem Kläger recht und verklagt den AG auf Zahlung des Betrages. Der Anwalt des AG erkennt diese Klage nur teilweise an, mit Begründung dass ein Teil schon ausbezahlt wurde (bar), was auch richtig ist. Nachdem ein neuer Termin vor dem Arbeitsgericht festgesetzt wird, erscheint der Kläger nicht weil er seine neue stelle nicht verlieren möchte (AN wollte nicht extra den AG fragen) Fazit: - Der AN hat das Geld weder was ihm vom Gericht zugesprochen wurde noch die des Vorschlags des gegnerischen Anwaltes bekommen. - Die Lohnsteuerbescheinigung wurde ebenfals nicht geändert FRAGE: Wie wird dies bei der Einkommensteuererklärung gehandhabt??? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe MFG konfuzi
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.04.2006 13:55
 


THEMA:  Re: Einnahmen aus Klage gegen Arbeitgeber steuerpfl.?
Das Finanzamt geht zunächst vom Lohnzettel aus. Wenn Sie beweisen können, dass Sie das Geld,welches auf dem Lohnzettel ausgewiesen ist, nicht erhalten haben, dann nimmt das Finanzamt nur den niedrigeren Betrag.
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