schoenen guten tag,
folgende ausgangssituation:
ich war 2005 in 2 dienstverhaeltnissen beschaeftigt:
1) angestellter
2) freier dienstnehmer
an das finanzamt wurden von den dienst-/ bzw arbeitgebern folgende jahreseinkommen uebermittelt (lt. meinem steuerakt, eingesehen bei finanzonline):
1) angestelltenverhaeltnis: 2399,13 EUR
2) freies dienstverhaeltnis: 8336,81 EUR
die einkommenssteuergrenze von 10.900.- EUR im jahr 2005 wurde nicht ueberschritten. die einkuenfte aus dem freien DV uebersteigen allerdings 700.- EUR im jahr.
besteht fuer mich nun die verpflichtung, eine einkommenssteuererklaerung abzugeben?
vielen dank im voraus
sk
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