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Verfasst von: Hubert am 09.04.2006 10:01
 


THEMA:  Rechnungskorrektur
Ich hebe eine falsch ausgestellt Rechnung mit einer Gutschrift wieder auf. Muss ich nun in der neuen Rechnung (diese hat eine neue Rechnungsnummer)auf die Korrektur hinweisen? Oder habe ich das mit der Gutschrift bereits getan und diese Korrektur hat nichts mit der ganz neuen richtigen Rechnung zu tun? Ich hoffe ich habe mich nicht zu verwirrend ausgedrückt und hoffe, dass mir jemand eine Info geben kann. Vielen Dank Hubert
Verfasst von: Sonja am 09.04.2006 10:01
 


THEMA:  Re: Rechnungskorrektur
Hallo Hubert, die neu ausgestellte Rechnung hat mit der alten nichts mehr zu tun.
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