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Verfasst von: Sabine am 01.04.2006 10:31
 


THEMA:  freier Dienstnehmer - Arbeitnehmerveranlagung?
Guten Tag! Ich bin Studentin und habe letztes Jahr von September bis Dezember als freier Dienstnehmer gearbeitet. Meine Bezüge liegen unter 10.000 Euro, daher muss ich keine Einkommenssteuererklärung abliefern. Jedoch wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen muss. Ist diese Information richtig? Und wenn ja welche Art des Lohnzettels müsste ich bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben? Ich zahle ja nur Sozialversicherung und keine Steuern und stelle mir eine Honorarnote aus. Somit kommt die Auswahl des Lohnzettels laut §84 nicht in Frage. Oder bin ich etwa Krankenversicherungsträger gemäß §69? Leider habe ich nicht verstanden zu welcher Gruppe ich gehöre und ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Danke! Mit freundlichen Grüßen, Sabine
Verfasst von: Jutta Rapp am 01.04.2006 10:31
 


THEMA:  Re: freier Dienstnehmer - Arbeitnehmerveranlagung?
Ein freier DN ist einkommensteuerpflichtig und kann daher keine Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Ihre Auskunftsperson soll Ihnen sagen, warum Sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen.
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