Hallo,
Bin als Versicherungsmakler selbstständig tätig und beziehe aber von meinem ehemaligen Arbeitgeber noch immer Folgeprovisionen, die durch einen jährlichen Gehaltszettel belegt werden.
Für das Jahr 2005 erhielt ich nun wieder einen Gehaltszettel auf dem aufgrund der geringen Jahressumme (unter EUR 1.200) keine Lohnsteuer ausgewiesen wurde.
Muss ich, wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, dieses Einkommen in meiner Einkommenssteuererklärung überhaupt angeben?
Bitte um Auskunft - Herzlichen Dank.
Andreas |
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