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Verfasst von: Claudia am 28.03.2006 18:35
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - Einkommensteuererklärung
Ich habe 2005 als freier Dienstnehmer gearbeitet und ca. 14.000 Euro verdient. Nun kenne ich mich mit dem Formular für die Einkommensteuer nicht wirklich aus. In welches Feld muss ich meine Einkünfte nun schreiben? Ich hätte gesagt "Einkünfte aus selbständiger Arbeit", aber ich bin ja kein Einzelunternehmer. Und muss ich den Dienstnehmeranteil an der SV gleich abziehen? Muss ich auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben? Wenn ja, in welches Feld schreibe ich meine Einkünfte da rein? Steuerpflichtig ist man meines Wissens ja erst ab 22.000 Euro im Jahr, wenn ich trotzdem eine Erklärung abgeben muss, wird mir dann sicher nichts berechnet? Viele Fragen, bin leider totaler Neuling auf dem Gebiet, ich bin für jede Hilfe dankbar!
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.03.2006 18:35
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer - Einkommensteuererklärung
Wenn eine Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt verlangt wird, müssen Sie eine einreichen. Sollten Sie Kleinunternehmer sein, so sind die Einnahmen unter der Kennzahl 016 wieder abzuziehen. Einkommensteuerlich sind Sie Unternehmer; das Erklärungsformular E1a und die Einkommensteuererklärung müssen Sie ausfüllen. Es kommt auf Ihre Tätigkeit an, ob Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.
Verfasst von: Anna am 28.03.2006 18:35
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer - Einkommensteuererklärung
Ich fülle gerade meine Einkommensteuererklärung aus und habe eine Frage. Ich habe von 01/2005 bis 11/2005 als Freierdienstnehmer bei einer Firma gearbeitet (habe ca. 13.000 euro verdient), und dann seit 12/2005 als Angestellter - in der selber Firma! Was sollte ich hier: "Anzahl der bezugs-, pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2005" ausfullen? 1 oder 2? Die Firma ist die selbe, aber es sind 2 verschiedene Verträge.. Danke!
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