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Verfasst von: Johann Kaineder am 13.03.2006 08:00
 


THEMA:  Umsatzsteuer in EU
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche Sie um Auskunft zu folgendem Thema: Als Unternehmer verkaufe ich an ein anderes Unternehmen innerhalb der EU (Deutschland) eine EDV-Dienstleistung (UID-Nummer des Kunden ist vorhanden). Da ich hier unterschiedliche Auskünfte erhalten habe ersuche Sie höflich um Mitteilung, unter welcher Kennzahl dieser Vorgang in der Umsatzsteuererklärung (U1) angeführt werden muss. Besten Dank im Voraus. Mit freundlichen Gruessen, Johann Kaineder
Verfasst von: jeannie am 13.03.2006 08:00
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer in EU
Die ig.L. müssen zur BMG unter 000 hinzugezählt werden, sie werden unter 017 wieder abgezogen. Zusätzlich ist die ig.L. in die ZM (U 13) einzutragen. lg jeannie
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 13.03.2006 08:00
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer in EU
Laut Angabe ist es wahrscheinlich eine Dienstleistung und keine innergemeinschaftliche Lieferung, vermutlich waere es auch in D steuerbar und nicht in A. Und waere daher in Kennzahl 000 einer oesterr. Erklaerung nicht aufzunehmen. Genauere Angaben ueber die Leistung waeren notwendig. AM OeSV
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