Ich habe im Laufe des Jahres 2002 meinen PC durch Tausch diverser Teile aufgerüstet. Die Gesamtkosten für die Aufrüstung betragen mehr als € 1.400,--.
Kann ich diese Aufrüstung als Gesamtbetrag abschreiben oder ist hier auch die AfA anzuwenden?
Wie sind Zubehörteile, deren Gesamtwert mehr als € 400,-- betragen, zu behandeln? |
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