Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Markus Schulter am 08.03.2006 05:51
 


THEMA:  Nichtselbstständige Arbeit & Selbstständige Arbeit = Minus???
Hallo Angenommen ich bin Arbeiter ( in einem Dienstverhältnis ) und verdiene 1200 Euro Netto im Monat. Dann wären das 16800 Euro im Jahr ( 14 Monatsgehälter ) Ich würde jetzt noch gerne nebenher im Internet Handel betreiben. ( mit Gewerbeschein ) Ich würde zu den Kleinunternehmern zählen, da mein Jahresgewinn NICHT die 22.000 Euro Netto übersteigt. Ich mache mit dem Handel z.b. nur 100 Euro Gewinn im Monat. Jetz aber meine Frage. Wenn ich die Einkommenssteuer mache. Muss ich dann nur die 100 Euro Gewinn monatlich zur Einkommenssteuer rechnen ( womit ich ja noch weit unter den 10.000 Euro wäre ) oder muss ich da auch meine 14 Monatsgehälter mitrechnen? Für meine 16800 Euro zahle ich ja aber schon Steuer! Warum 2 mal? Ausserdem wären bei dieser Rechnung ja meine Steuern höher als mein Gewinn! Beispiel. 16800 Euro aus Dienstverhältnis + 1200 Euro Gewinn aus Handel = 18000 Euro für Einkommenssteuer. Das wäre nach der neuen Formel eine Einkommenssteuer ca 3000 Euro, und das durch 12 = 250 Euro im Monat. Fazit. Ich hätte 100 Euro Gewinn, und müsste 250 Euro Steuer zahlen dank dem nebenerwerblichen Handel! Das kann doch nicht sein oder? Wo liegt der Rechenfehler? Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen. Habe das wohl leider etwas kompliziert ausgedrückt, aber ich hoffe es kommt ungefähr durch was ich meine. MfG
Verfasst von: Markus schulter am 08.03.2006 05:51
 


THEMA:  Re: Nichtselbstständige Arbeit & Selbstständige Arbeit = Minus???
Man verdient ja wenn man in einem Arbeitsverhältnis ist z.b. ja auch schon 16800 Euro im Jahr. ( also mehr als 10.000 Euro ) Warum muss man da keine Einkommenssteuererklärung machen, sonder erst wenn man einen Gewerbeschein/Gewerbe hat?
Verfasst von: Jutta Rapp am 08.03.2006 05:51
 


THEMA:  Re: Nichtselbstständige Arbeit & Selbstständige Arbeit = Minus???
Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind Sie, wenn die Jahreseinnahmen unter € 22.000 betragen; dies zur Berichtigung Ihrer Einleitung. In die Einkommensteuererklärung sind sämtliche Einkünfte (unselbständige Tätigkeit und Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) des Internethandels) aufzunehmen. Auf die sich daraus ergebende Einkommensteuer wird die bereits bezahlte Lohnsteuer quasi als Vorauszahlung abgezogen. Die Zuverdienstgrenze eines unselbständig Tätigen, bis zu welcher man Nebeneinkünfte in der Arbeitnehmerveranlagung nicht angeben muß, beträgt € 730,00. Steuer fällt erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als € 10.000 an. www.steuerberater-rapp.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.12.149.174 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.