Ist man verpflichtet als Grenzgänger (Wohnort Österreich + Dienstort Deutschland= Deutscher Anstellungsvertrag) einen Steuerausgleich zu machen. Wenn nein - muß man dies an das Finanzamt melden ?
Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
07.03.2006 13:31