Liebes Beratungsteam,
ich bin Studentin und bekomme Selbsterhalterstipendium. Meine Einkommensgrenzen sind :
€ 7.195,- bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften, bzw.
€ 5.814,- (wenn im Einkommen auch selbständige Einkünfte enthalten sind)
Ich jobbe ab und zu für div. Unternehmen und erhalte pro Stunde zB 8,00. Danach stelle ich eine Honorarnote. Was muss in dieser Honorarnote eigentlich genau angeführt sein? Ab wann muss man einen Werkvertrag stellen? Oder bin ich nur freier Dienstnehmer? Darf in der Honorarnote nur ein Pauschalbetrag verrechnet werden oder ein Stundensatz? Gibt es Vorlagen für Honorarnoten dieser Art?
Ich hatte bis dato nur Einkünfte selbständiger Tätigkeit. Ab welchem Verdienst aus selbständiger Tätigkeit muss ich mich überhaupt bei der SVA melden?? Ich bin bei der NÖGKK als Student privat krankenversichert. Wenn ich einen Werkvertrag eingehe, wo muss ich mich da noch anmelden? Oder erst ab einer gewissen Einkommensgrenze? Wie lautet ein Werkvertrag? Gibt es hiefür auch Vorlagen?
Bitte um Info.
Vielen Dank,
Kathia Deninger
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