Verfasst von:
Hubert am
10.03.2006 16:17
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THEMA: Taggelder bei Wohnung im Reisegebiet |
Folgende Problematik:
Mein Büro ist in Wien. Meine Wohnung in Wiener Neustadt.
Es heisst ja, dass ich Taggelder für Reisen ab einer Wegstrecke von 25 KM und über 3 Stunden geltend machen kann.
Wenn ich nun von meinem Büro aus wegfahre und Kunden in Wiener Neustadt besuche, darf ich nun Taggeld ansetzen, oder ist das nicht erlaubt, weil ich im Reisegebiet wohne?
Vielen Dank im voraus
Hubert
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.03.2006 16:17
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THEMA: Re: Taggelder bei Wohnung im Reisegebiet |
Mit den Diäten wird der Verpflegsmehraufwand abgegolten, den man hat, weil man sich in einer neuen Umgebung nicht so schnell um die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten umsehen kann.
Da das wegfällt, wenn man dort zuhause ist, wird das Finanzamt die Diäten nicht anerkennen.
Aber wenn Sie immer an den selben Ort fahren, können Sie sowieso nur 5 maximal 15 Tagsätze abschreiben.
www.steuerberatung-weiss.at
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