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Verfasst von: tzemek am 06.03.2006 17:47
 


THEMA:  Abgabeerklärung 2004 versäumt
Ich habe die Umsatzsteuer/Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2004 nicht gemacht. Im November bekam ich dann den Umsatzsteuerbescheid mit einem geschätzen gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage Betrag von 40.000€. Das ergibt einem Umsatzsteuerbetrag von 6.000€. Gegen diesen Bescheid habe ich aber keine Berufung eingelegt. Ist es jetzt noch möglich gegen diesen Betrag Berufung einzulegen oder ist es zuspät. Muss ich jetzt diese 6.000€ ans Finanzamt bezahlen oder lässt sich da noch was machen??? MFG TZemek
Verfasst von: Karl am 06.03.2006 17:47
 


THEMA:  Re: Abgabeerklärung 2004 versäumt
eine Möglichkeit bestünde noch, jedoch müssen Sie dafür zum StB.
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