Ich habe die Umsatzsteuer/Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2004 nicht gemacht.
Im November bekam ich dann den Umsatzsteuerbescheid mit einem geschätzen gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage Betrag von 40.000€. Das ergibt einem Umsatzsteuerbetrag von 6.000€.
Gegen diesen Bescheid habe ich aber keine Berufung eingelegt.
Ist es jetzt noch möglich gegen diesen Betrag Berufung einzulegen oder ist es zuspät.
Muss ich jetzt diese 6.000€ ans Finanzamt bezahlen oder lässt sich da noch was machen???
MFG
TZemek