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Verfasst von: MpO am 10.03.2006 16:31
 


THEMA:  Honorarnote Versteuerung
Hallo, ich beende mein Arbeitsverhältnis bei meinem jetzigen Arbeitgeber und dieser hat mich gebeten, meinen Nachfolger auch nach meinem Ausscheiden noch einzuschulen. Abgelten will er das mit einer einmaligen Honorarnote. Wie muss ich diese versteuern ? Über einen Hilfe wäre ich sehr dankbar. Gruss Martin
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.03.2006 16:31
 


THEMA:  Re: Honorarnote Versteuerung
Wenn dieses Honorar unter € 730,-- insgesamt liegt, dann brauchen Sie keine Steuer zahlen. Wenn es darüber liegt, dann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung für 2006 abgeben. Das Honorar wird dann mit dem normalen Tarif besteuert.
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