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Verfasst von: Werner Haim am 05.03.2003 09:22
 


THEMA:  Ust in der EU
Ich konnte bis dato die Vosteuer/Erwerbssteuer bei betrieblichen Wareneinkäufen aus Deutschland durch Nutzung der Kleinunternehmerregelung (USt.-Befreiung) nicht absetzen. Ich habe in der Zwischenzeit, ca. vor 2 Wochen beim zuständigen FA per Fax einen Antrag auf Regelbesteuerung gestellt und eine UID-Nummer beantragt. Aber die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam und ich habe bis dato leider keine Antwort und natürlich auch keine UID-Nummer erhalten. Besteht sobald ich die UID-Nummer erhalten habe die Möglichkeit die bereits bezahlte MwSt aus Deutschland zurückzubekommen? Was muß ich tun? Danke für Ihre Hilfe! mfg Werner Haim
Verfasst von: J. Rapp am 05.03.2003 09:22
 


THEMA:  Re: Ust in der EU
Urgieren Sie die UID-Nummer beim Finanzamt und geben Sie diese dem Lieferanten in Deutschland bekannt. Eine Rückzahlung der deutschen Umsatzsteuer ist nicht möglich.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 05.03.2003 09:22
 


THEMA:  Re: Ust in der EU
Man kann bei einem deutschen Finanzamt die Rückvergütung der deutschen Umsatzsteuer beantragen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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