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Verfasst von: Werner Haim am 03.03.2003 06:32
 


THEMA:  PC-Anschaffung, was ist wann absetzbar?
Hallo! Ich bin selbständiger Webdesigner und möchte mir einen neuen PC anschaffen. (Der bestehender PC ist bereits vollständig abgeschrieben.) Da ich für das laufende Jahr dringend Ausgaben benötige, wäre es hilfreich wenn ich diese Anschaffungskosten großteils in diesem Jahr absetzen könnte. Meine Fragen: 1) Ist es möglich/sinnvoll die Anschaffung in mehrere Rechnungen aufzuteilen wie zum Beispiel: Jänner: PC-Reparatur 400 Euro Feber: PC-Neuanschaffung 800 Euro (Abschreibung auf 4 Jahre --> AfA 4x250 Euro) Feber: Aufrüstung Hauptspeicher 200 Euro März: Kauf DVD-Brenner 400 Euro März: Kauf Drucker 300 Euro März: Kauf Scanner 200 Euro Wird dies in der Rgel vom FA so akzeptiert? 2) Sind PC-Reparaturen unter 400 Euro grundsätzlich sofort absetzbar? 3) Kann die gesamte Vorsteuer bei einer Anschaffung die über mehrere Jahre abgesetzt (AfA) wird sofort im Zahlungsmonat mit der Umsatzsteuer dem FA gegenverrechnet werden? Danke für Ihre Hilfe! mfg Werner Haim
Verfasst von: J. Rapp am 03.03.2003 06:32
 


THEMA:  Re: PC-Anschaffung, was ist wann absetzbar?
Zu 1) Das Finanzamt wird spätestens im Falle einer Betriebsprüfung den zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Teilanschaffungen prüfen. Zu 2) Reparaturen sind betragsmäßig nicht begrenzt und im Jahr der Ausgabe absetzbar. Zu 3) Der gesamte Vorsteuerbetrag ist im Monat der Anschaffung als Vorsteuer abzuziehen.
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