Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage richtet sich an die Fachleute, die sich im europäischem Steuerrecht, in Bezug auf Gewerbesteuer für Bauleiter, auskennen.
Ich bin ein Maurermeister der ausschliesslich Architektenleistungen der Leistungsphase 1 - 9 ausführt.
Das hiesige Finanzamt ist auf mich aufmerksam geworden und will mich zur Abführung der Gewerbesteuer veranlagen.
Ich suche Gegenargumente für diesen, zu erwartenden, Bescheid. Deutsche Vorraussetzungen hierfür, sind mir bekannt.
Ist jemand drüber informiert, wie die Gewerbesteuer im EU Recht berücksichtigt wird ? Gibt es evtl. schon Gerichtsurteile ?
Für den Fall, dass mir jemand weiterhelfen kann bitte ich um Nachricht auf meiner E - Mail Adresse.
Vielen Dank im voraus ! |
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