Verfasst von:
walter am
18.05.2006 13:28
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THEMA: nebeneinkünfte angeben |
als angestellter habe ich im jahr 2000, mehr oder weniger zufällig, selbst fotografiertes bildmaterial um 20.000,- verkauft, welches über vier jahre gefertigt wurde! frage: ist eine einkommenssteuererklärung notwendig, obwohl die einnahmen pro jahr quasi nur 5.000,- sind ? leider könnte ich meine diesbezüglichen ausgaben (mind. 50% der einnahmen) wie fotoapparat, reisekosten, filme auch nicht belegen, weil ich nie mit dem verkauf gerechnet hätte. was ist in diesem fall zu tun? |
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Verfasst von:
Wolfgang Stoeger am
18.05.2006 13:28
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THEMA: Re: nebeneinkünfte angeben |
Wichtig wäre, unter die Grenze von S 10.000,-- pro Jahr zu kommen.
Was die Reisekosten betrifft, könnte man auch Kilometergeld absetzen. Zum Nachweis dafür müssten nur die im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit angefallenen Fahrten aufgezeichnet werden.
Eine weitere Ausgabenposition ohne Belegnachweis sind die Reisediäten. Für betriebliche Fahrten in über 25 km entfernte Ziele, können als sogenannter Verpflegungsmehraufwand ab 3 h Reisezeit S 30,-- pro Stunde, max. S 360,-- pro Tag und S 200,-- pro Übernachtung geltend gemacht werden.
Für den Fotoapparat könnte der damalige Verkäufer des Fotoapparats ja noch eine Kopie der Rechnung haben. Mit der Rechnung als Nachweis wäre er über die jährliche Abschreibung auch im Jahr 2000 absetzbar (verteilt auf die Nutzungsdauer, z.B. 5 Jahre).
Damit müssten dann doch S 10.000,-- an Werbungskosten erreicht werden, womit die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht besteht. |
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