Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: walter am 18.05.2006 13:28
 


THEMA:  nebeneinkünfte angeben
als angestellter habe ich im jahr 2000, mehr oder weniger zufällig, selbst fotografiertes bildmaterial um 20.000,- verkauft, welches über vier jahre gefertigt wurde! frage: ist eine einkommenssteuererklärung notwendig, obwohl die einnahmen pro jahr quasi nur 5.000,- sind ? leider könnte ich meine diesbezüglichen ausgaben (mind. 50% der einnahmen) wie fotoapparat, reisekosten, filme auch nicht belegen, weil ich nie mit dem verkauf gerechnet hätte. was ist in diesem fall zu tun?
Verfasst von: Wolfgang Stoeger am 18.05.2006 13:28
 


THEMA:  Re: nebeneinkünfte angeben
Wichtig wäre, unter die Grenze von S 10.000,-- pro Jahr zu kommen. Was die Reisekosten betrifft, könnte man auch Kilometergeld absetzen. Zum Nachweis dafür müssten nur die im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit angefallenen Fahrten aufgezeichnet werden. Eine weitere Ausgabenposition ohne Belegnachweis sind die Reisediäten. Für betriebliche Fahrten in über 25 km entfernte Ziele, können als sogenannter Verpflegungsmehraufwand ab 3 h Reisezeit S 30,-- pro Stunde, max. S 360,-- pro Tag und S 200,-- pro Übernachtung geltend gemacht werden. Für den Fotoapparat könnte der damalige Verkäufer des Fotoapparats ja noch eine Kopie der Rechnung haben. Mit der Rechnung als Nachweis wäre er über die jährliche Abschreibung auch im Jahr 2000 absetzbar (verteilt auf die Nutzungsdauer, z.B. 5 Jahre). Damit müssten dann doch S 10.000,-- an Werbungskosten erreicht werden, womit die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht besteht.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.197 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.