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Verfasst von: Elmar am 26.02.2006 13:36
 


THEMA:  Verpfändung Rentenversicherung wg.Fremdwährungskredit
Leider sind die Auskünfte vom zuständigen Referenten im Finanzamt zwiespältig, vom Finanzministerium (Steuerombundsmann) bekomme ich überhaupt keine Antwort auf mein Email. Vielleicht kann mir hier wer helfen? Ich habe zwei Rentenversicherung, eine begann 2000, zweite begann 2001. Beide möchte ich als Tilgungsträger für einen Fremdwährungskredit "verwenden". Gilt dies als Verpfändung und muss ich daher den Sonderausgaben geltend gemachten Steuervorteil der letzten 5 Jahre zurückzahlen? Könnte ich die Rentenversicherungen nach Ablauf der 10 Jahre (also 2011) steuerlich ungestraft als Tilgungsträger zum Einsatz bringen? Bitte um kompetente Auskunft.
Verfasst von: Karl am 26.02.2006 13:36
 


THEMA:  Re: Verpfändung Rentenversicherung wg.Fremdwährungskredit
Ich glaube, dass solche Fragen den Rahmen dieses Forums sprengen und, dass Sie wohl oder übel einen StB aufsuchen und die Gegenleistung für eine "kompetente Auskunft" bezahlen müssen.
Verfasst von: Elmar am 26.02.2006 13:36
 


THEMA:  Re: Verpfändung Rentenversicherung wg.Fremdwährungskredit
Sehr geehrte "Steuerberater"! Ich nehme zur Kenntnis, dass die Beantwortung der Frage, ob die Verwendung einer Rentenversicherung innerhalb der 10 Jahresfrist als Tilgungsträger für einen Fremdwährungskredit offenbar eine steuerrechtlich nicht zu beantwortende ist. Statt dessen wir man hier im Forum von zynischen Usern (oder Moderatoren oder welche Funktion auch immer) mit nutzlosen Ratschlägen versehen, die die Sinnhaftigkeit eines Forums (forum lat. Marktplatz, Plattform im Internet um Informationsaustausch betreiben zu können) bedacht. Schade. Dieses Forum ist somit nutzlos und für jeden User Zeitverschwendung. Nachdem ich am Donnerstag bei meinem Steuerberater war (der ist offenbar in Gegensatz zu den hier aufscheinenden Personen wie ein gewisser Herr Karl wirklich an sachlich kompetenter Problemlösung in steuerrechtlichen Fragen interessiert und nicht an beleidigenden Zynismus) und - man höre und staune! - für das erste kostenlose Beratungsgespräch nichts verrechnet hat (Blöd Herr Karl, für Ihre nutzlosen Beiträge können Sie mir mangels Angabe einer Adresse keine Honorarnote senden) wollte ich ihn jetzt nicht nochmals mit dieser steuerrechtlichen Frage in Anspruch nehmen. Ich werde es jetzt doch tun und ihm dringendst abraten diese Forum als ernsthaftes Medium für Werbezwecke in Erwägung zu ziehen. Meiner Meinung nach sollten Beiträge von Personen wie Herrn Karl wegen Verstoss gegen die Netiquette, jedenfalls aber wegen Zeit- und Energieverschwendung für alle anderen User vom Moderater entfernt werden. Nachdem aber dieses Forum offenbar ohnehin nicht als Forum für Hilfesuchende zu verstehen ist, ist mir es egal, wie Sie verfahren. Viel Erfolg beim "Kundenfang", danke für die Hilfsbereitschaft!
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