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Verfasst von: Gerhard Gruber am 27.02.2003 14:11
 


THEMA:  Afa-Bemessungsgrundlage
Im Jahr 2001 wurde ein Haus erworben (Ehepaar jeweils 50% Eigentümer), von der Wohnfläche wurden 21,70% als Büro ausgebaut. Das Finanzamt erkennt bei für die EKST bei AfA nur 50% vom Kaufpreis an und von dieser wird nochmals mit -20% für Grund und Boden reduziert. Ist hier eine Berufung sinnvoll?
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 27.02.2003 14:11
 


THEMA:  Re: Afa-Bemessungsgrundlage
Von dem Kaufpreis muß der Wert f.Grund u.Boden abgehzogen werden u.vom verbleibenden Betrag werden 21,7 % gerechnet u.davon die AFa.
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