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Verfasst von: Martin am 20.02.2006 12:34
 


THEMA:  Darlehen - Genossenschaftshaus
Hallo! Ich habe schon vor einiger Zeit hier einen Beitrag geschrieben, jedoch bis dato leider keine Antwort bekommen. Wir haben ein Genossenschaftshaus (ca. 13 Jahre alt) von einer Vormieterin übernommen (haben auch Genossenschaftsbeitrag, usw… bezahlt) und uns dafür einen Kredit aufgenommen. Wenn ich bis dato alles richtig verstanden habe, dann darf ich diesen Kredit nicht abschreiben, da es ja kein Neubau, bzw. Wohnraumschaffung ist. Jedoch zahlt die Genossenschaft ja noch immer Darlehen zurück. Weiters haben wir von der Genossenschaft ein Schreiben bekommen, als „Bestätigung für das Finanzamt“, wie viel im Jahr 2005 insgesamt an Darlehen für unser „Objekt“ zurückbezahlt wurden. Darf ich dieses Darlehen abschreiben, welche die Genossenschaft für unser Haus noch immer zurückbezahlt? Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Martin!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.02.2006 12:34
 


THEMA:  Re: Darlehen - Genossenschaftshaus
Das ursprüngliche Darlehen diente der Wohnraumschaffung. Daher kann die Rückzahlung dieses Darlehens als Sonderausgabe abgesetzt werden.
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