Verfasst von:
Sonja am
20.02.2006 08:42
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THEMA: USt-Befreiung bei V+V |
Sehr geehrtes Forum,
neben meinen unselbständigen Einkünften beziehe ich noch Einkünfte aus V+V. Sind die in der AN-Veranlagung anzugeben bzw. zu versteuern?
Angeblich ist es möglich eine Versteuerung der V+V Einkünfte für mehrere Jahre zu unterlassen, wenn die Ausgaben der Renovierung bzw. des Umbaues auch nicht geltent gemacht wurden bzw. in Eigenregie erfolgte. Gibt es diese Möglichkeit und sind diese Einkünfte dem FA trotzdem zu melden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Sonja
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
20.02.2006 08:42
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THEMA: Re: USt-Befreiung bei V+V |
>Angeblich ist es möglich eine Versteuerung
>der V+V Einkünfte für mehrere Jahre zu
>unterlassen
Möglich ist es natürlich, Sie bewegen sich halt bereits im Bereich des Finanzstrafrechts. Wenn Sie in der Renovierungsphase Verluste erzielen, ist es für Sie auch nicht gerade von Vorteil.
AM OeSV |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
20.02.2006 08:42
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THEMA: Re: USt-Befreiung bei V+V |
Ich glaube nicht, dass Sie das mit der Renovierung in Eigenregie und den 12 Jahren von einem Steuerberater haben.
Sie sollten jedoch eventuell einen Steuerberater hinzuziehen.
AM OeSV
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