Hallo liebes Forum,
muss man ausl. WP-Erträge in der AN-Veranlagung angeben?
Ich habe gehört, dass diese Erträge seit 01.04.2004 von den ausl. Banken automatisch an das zuständige FA übermittelt werden.
Andererseits gibt es angeblich Ausnahmen für Österreich, Belgien und Luxenburg, wo die EU-Quellensteuer eingehoben wird. Wie funktioniert das mit der Quellensteuer? Wird die vom ausl. FA eingehoben und ähnlich wie die österr. KESt direkt von den Banken an das FA übermittelt? Wäre dankbar wenn jemand Auskunft geben kann.
mfg
Ernst |
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