bei einer OEG mit 2 gesellschaftern müssen beide gesellschafter je ihre einkommenssteuererklärung abgeben.
wie sieht das nun in der praxis aus?
in der Gesellschaft wird angenommen ein betrag von 30000 euro erwirtschaftet (einnahmen) und 5000 fallen an betriebsausgaben an (ausgaben) der rest von 25000 wird unter den gesellschaftern nach arbeitsleistung aufgeteilt.
frage 1: muss die gesellschaft eine steuererklärung machen (oder wie nennt man das dann), wo die einnahmen minus die betriebsausgaben minus den verteilten "gehältern" an die gesellschafter als summe null ergeben?
frage 2: die gesellschafter geben in ihrer einkommenssteuererklärung die einnahmen an und haben keine ausgaben anzugeben, weil die ja in der steuererklärung der gesellschaft angegeben werden?
frage 4: wie werden sv-beiträge der einzelnen gesellschafter als sonderbetriebsausgaben gerechnet?
ich hoffe die fragen sind nicht zu naiv formuliert, aber als zukünftige neugründer fehlt uns die terminologie des steuer- und gesellschaftsrechts wohl.
vielen dank!
st.dominik
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