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Verfasst von: Markus am 16.02.2006 12:53
 


THEMA:  Umsatzsteuer
Hallo! Ist jetzt etwas kompliziert: Ich war heuer bereits freier Dienstnehmer, bin jetzt Angestellter und nebenbei auch als Selbständiger tätig. Ab welchem jährlichen Einkommen bin ich verpflichtet, meinen Klienten aus selbständiger Tätigkeit eine Umsatzsteuer zu verrechnen und diese ans Finanzamt abzuführen? Wird für diese Summe nur die selbständige Tätigkeit oder das gesamte Jahreseinkommen (Einkommen des freien Dienstvertrages + Lohn aus Angestelltenverältnis + Einkommen aus selbstäniger Tätigkeit) herangezogen?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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