Hallo!
Ist jetzt etwas kompliziert: Ich war heuer bereits freier Dienstnehmer, bin jetzt Angestellter und nebenbei auch als Selbständiger tätig.
Ab welchem jährlichen Einkommen bin ich verpflichtet, meinen Klienten aus selbständiger Tätigkeit eine Umsatzsteuer zu verrechnen und diese ans Finanzamt abzuführen?
Wird für diese Summe nur die selbständige Tätigkeit oder das gesamte Jahreseinkommen (Einkommen des freien Dienstvertrages + Lohn aus Angestelltenverältnis + Einkommen aus selbstäniger Tätigkeit) herangezogen?
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