Ich muß dieses Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Da ich Ende letzten Jahres meinen Gewerbeschein gelöst habe und Einkünfte auf einem Angestelltenverhältnis habe ergeben sich keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Ich habe ein Guthaben aufzuweisen und wollte fragen ob ich bei der Einkommenssteuererklärung das Guthaben gutgeschrieben bekomme oder es auszahlen lassen kann?
Danke
Peter Weisgreber
Das Guthaben wird zunächst Ihrem Finanzamtskonto gutgeschrieben und dann können Sie einen formlosen Rückzahlungsantrag an das Finanzamt stellen,in welchem Sie Ihre Kontonummer bekanntgeben.