Verfasst von:
dominik staudinger am
20.02.2006 11:38
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THEMA: teilzeitanstellung und erwerb aus selbständiger arbeit |
hallo!
ich habe ab 1.3.2006 eine teilzeitanstellung bei einem bauträger mit einem nettogehalt von 1000 euro.
daneben betreibe ich ein büro für architektur und graphik, derzeit noch ohne gewerbeschein. dieser nebenverdienst macht im jahr ca. 8000-10000 euro aus.
meine frage lautet nun. ist es für mich günstiger das freie gewerbe für graphik oder technischer zeichner anzumelden in bezug auf die zu zahlende sozialversicherung (GSV 25%) oder ist der betrag bei der GKK gleich.
wie wird die steuer berechnet? bei meiner teilzeitanstellung wird mir ja die lohnsteuer gleich abgezogen und die einkünfte aus selbständiger arbeit sind ja einkommenssteuerpflichtig. wie berechnet sich dieser einkommenssteueranteil?
danke
di dominik staudinger |
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Verfasst von:
Birgit Seliansky am
20.02.2006 11:38
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THEMA: Re: teilzeitanstellung und erwerb aus selbständiger arbeit |
Solange es nur Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit gibt, also nur Grafik Büro gilt die GSVG Grenze 6453,36 für Einnhamen Grafik minus alle Betriebsausgeben Grafik, ist das Grafik Einkommen höher dann müssen bei der GSVG Beiträge gezahlt werden. Gibt es jezt aber zusätzlich zu den Selbständigen Grafik Einkünften noch ein nicht selbständiges Einkommen, dann ist die GSVG Grenze 3794,28.
Sie können es sich nicht aussuchen ob sie in die GKK oder die GSVG einzahlen. Für die Angestellte Tätigkeit werden die GKK Beiträge gleich von ihrem Arbeitgeber einbehalten und an die GKK abgeführt. Für die Grafik Einkünfte müssen sie sich selbst bei der GSVG melden.
Die Anmeldung des Gewerbes hat nichts mit der GSVG zu tun.
Am Jahresende müssen sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, danach wird dann die Steuer für alle Einkünfte berechnet. Die bereits gezahlte LNST wird dabei angerechnet.
Hoffe die Info hilft ihnen weiter, ich würde Ihnen aber empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen.
mfg
Birgit Seliansky |
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