Verfasst von:
Dorian am
20.02.2006 12:49
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THEMA: Steuererklärungspflicht |
Im Einkommensteuergesetz steht, daß ich keine Steuererklärung abzugeben habe, wenn mein Gewinn nicht mehr als 10.000 beträgt oder zur Abgabe vom Finanzamt aufgefordert werde. Wie sieht das in der Praxis aus?
Ich muß meine Tätigkeit dem Finanzamt melden. Wird das Finanzamt nicht automatisch eine Steuererklärung von mir verlangen? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus, wenn ich € 8.000 Gewinn mache und keine Steuererklärung abgebe. Dann werde ich nicht veranlagt und die SV bekommt keine Info über meinen Gewinn.
Wäre sehr nett, wenn jemand antworten würde
Danke!
Dorian |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.02.2006 12:49
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THEMA: Re: Steuererklärungspflicht |
Wenn Sie dem Finanzamt ein Einkommen melden, welches unter der Grenze liegt,vergibt es vorerst keine Steuernummer.
Es ist richtig, dass dann auch die Sozialversicherung nichts von Ihrer Tätigkeit erfährt. |
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