Verfasst von:
Gernot am
15.02.2006 05:32
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THEMA: nebenjob |
Hallo,
ich verdiene als Angestellter etwa € 2200.- brutto pro Monat.
Zusätzlich könnte ich nun in einem nebenjob als consultant ca. € 2000.- pro Monat dazuverdienen.
Meine Fragen dazu sind:
Ist es besser, den nebenjob als freier dienstnehmer oder auf selbständiger basis zu machen?
Muss ich für den Nebenjob nocheinmal die komplette lohnsteuer und sozialversicherung bezahlen?
Stimmt es, dass beide bruttobezüge addiert werden und sich daraus die lohnsteuer errechnet?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Gernot
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
15.02.2006 05:32
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THEMA: Re: nebenjob |
Es kommt nicht immer darauf an, ob man eine Tätigkeit als freier DN oder als Selbständiger ausüben will. Die konkreten Tatsachen im Einzelfall sind maßgebend.
Wenn es sich um zwei Dienstverhältnisse handelt, werden Sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung aufgefordert.
Als freier DN sind Sie bei der Gebietskrankenkasse angemeldet, und der Dienstgeber wird die Sozialversicherung einbehalten; Sie sind aber verpflichtet, dem Finanzamt die Aufnahme Ihrer Tätigkeit zu melden und werden zur Einkommensteuer veranlagt.
Als Selbständiger kommt zur Einkommensteuerpflicht noch die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf Sie zu.
Bei allen genannten Einkunftsquellen werden sämtliche Einkünfte zusammengerechnet und unterliegen der Einkommensteuer. Im Sozialversicherungsrecht der Selbständigen gibt es die Möglichkeit der Differenzvorschreibung.
Ich empfehle eine Erstberatung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
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