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Verfasst von: karlschwab am 23.02.2003 19:42
 


THEMA:  Nachtzuschläge
ich arbeite in einem 3 - Schichtbetrieb aus persömlichen gründen wechsel ich nur jedes 3. monat in die Nachtschicht, also mache durchgehend 2 Monate Tagschicht und 1 Monat Nachschicht. Meine Frage.: Da ich in dem einem Monat mit den Nachzuschlägen über den Freibetrag komme, möchte ich wissen ob ich das beim Jahresausgleich geltend machen kann oder die Nachtzuscläge auf die anderen Monaten aufteilen kann. Auserdem möchte ich von Ihnen wissen, wieviel der Freibetrag jetzt ist. Mfg Karl Schwab
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 23.02.2003 19:42
 


THEMA:  Re: Nachtzuschläge
Der Freibetrag für Zuschläge für Nachtarbeit beträgt monatlich € 360,--. Für Arbeitnehmer,deren Normalarbeitszeit aufgrund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag auf € 540,-- monatlich. Da heißt, daß bei Ihnen unter Umständen der Freibetrag von € 540,-- angewendet werden kann. Ich würde Ihnen auf alle Fälle eine Arbeitnehmerveranlagung empfehlen.
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