>kann mann einfach mit zB.
>quartalsende "aussteigen" bzw. "umsteigen"?
Nehme an, Sie haben ohne Gewerbeschein gearbeitet. Wenn Sie keine höhere Versicherung anstreben, sollten Sie auch die Einstellung der selbständigen Erwerbstätigkeit bei der GSVG melden.
>was ist mit etw. differenz-forderungen
Das wird nachbelastet, sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt.
AM OESV
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