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Verfasst von: Michael am 07.02.2006 12:49
 


THEMA:  Lohnzettel Finanz / SV
Ich arbeite als freier Dienstnehmer 40 Stunden/Woche bei einer Firma. Nun habe ich einen "Lohnzettel Finanz / SV) bekommen, auf welchem ich bei "sozialer Stellung" als "Angestellter" angeführt bin. Unter "Beschäftigung" ist "Teilzeit" angekreuzt. Kann das richtig sein, oder muss es sich um einen Irrtum handeln? Denn wenn ich an die SV als Angestellter gemeldet bin, würde ich eigentlich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.02.2006 12:49
 


THEMA:  Re: Lohnzettel Finanz / SV
Für einen freien Dienstnehmer ist nicht ein Lohnzettel sondern eine Mitteilung gemäß § 109a Einkommensteuergesetz (=Formular E18) auszufüllen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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